Beratungsstelle häusliche Gewalt
Unterstützung
- Wir informieren Sie über rechtliche Schutzmöglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz - sowie über die Möglichkeit einer kurzfristigen Unterbringung in einer Notwohnung oder einem Frauenhaus.
- Wir begleiten Sie dabei, neue Lebensperspektiven zu entwickeln und Ihren Weg in ein sicheres, selbst bestimmtes Leben zu gehen.
- Wir beraten und unterstützen Sie im Umgang mit Behörden, bei Kontakten zu Gerichten oder bei der Suche nach rechtlicher Unterstützung durch Rechtsanwält*innen.
- Wir helfen Ihnen auf Wunsch dabei, weitere spezialisierte Hilfsangebote zu finden und stellen den Kontakt zu passenden Fachstellen her.
Notwohnung
Im Bedarfsfall ist eine kurzfristige Unterbringung in einer Notwohnung des Kreis-Caritasverbands Regen möglich. Diese Unterkunft dient als vorübergehende Schutzmaßnahme in akuten Notsituationen - sie ist kein dauerhaftes Wohnangebot.
Unsere Grundsätze
Unsere Beratung erfolgt auf der Grundlage von:
- Verschwiegenheit
- Freiwilligkeit
- Kostenfreiheit
- Anonymität - auf Wunsch
Alle Gespräche unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Eine Weitergabe persönlicher Daten an Dritte (z. B. Polizei, Gericht, Jugendamt) erfolgt nur bei gesetzlicher Verpflichtung oder mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.