AVR-Tarifrecht der Caritas
Auf der Basis des kirchlichen Arbeitsrechts hat die Caritas ein eigenes Tarifwerk entwickelt. Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes - kurz AVR - regeln die Rechte und Pflichten der rund 620.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Dienstgebers in den bundesweit rund 24.500 Einrichtungen und Diensten der Caritas.
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