Insolvenzberatung
Wenn Ihre Überschuldungssituation so gelagert ist, dass mit den Mitteln der Schuldnerberatung keine befriedigende Änderung der Situation mehr möglich ist, besteht die Möglichkeit für überschuldete Verbraucher ein Insolvenzverfahren einzuleiten.
Bedingung ist u.a., dass die Zahlungsunfähigkeit droht oder bereits eingetreten ist.
Dann kann der "redliche" Schuldner ab 01.10.2020 nach 3 Jahren die sogenannte Restschuldbefreiung erlangen.
Wir unterstützen Sie kostenlos in allen Phasen des außergerichtlichen Verfahrens.
Unsere Beratungsstellen in Regen und Viechtach sind staatlich anerkannte Stellen nach § 305 Abs.1Nr.1 InsO und berechtigt, eine Bescheinigung über das Scheitern, bzw. Gelingen des außergerichtlichen Verfahrens auszustellen.
Für Ihr Pfändungsschutzkonto können Sie bei uns eine Bescheinigung erhalten.
Hilfreiche links:
Caritas Hilfe und Beratung Ratgeber Schulden