Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung setzt sich zusammen aus
- dem Vorstand
- dem Aufsichtsrat
- je einem Vertreter der Orts- bzw. Pfarrcaritasverbände; übersteigt die Zahl der ordentlichen Mitglieder der Orts- bzw. Pfarrcaritasverbände die Zahl hundert, so entsenden die Orts- bzw. Pfarrcaritasverbände je angefangene fünfzig an weiteren ordentlichen Mitgliedern jeweils einen weiteren Vertreter
- je einem Vertreter der sonstigen korporativen Mitglieder
- zwei Vertreter der persönlichen Mitglieder des Verbandes
Die Vertreterversammlung obliegt die Beratung und Beschlussfassung über Grundsatzfragen der Caritas im Bereich des Verbandes, die Entgegennahme und Beratung des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes, die Entlastung des Aufsichtsrates.
In der Regel findet die ordentliche Vertreterversammlung einmal jährlich statt. Die Vertreterversammlung wird vom geschäftsführenden Vorstand einberufen und geleitet.