Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus den persönlichen Mitgliedern des Verbandes, soweit diese nicht zugleich Mitglieder der Orts- bzw. Pfarrcaritasverbände sind.
Der Mitgliederversammlung obliegt die Wahl der zwei Vertreter der persönlichen Mitglieder des Verbandes für die Vertreterversammlung.
Die Wahl erfolgt jeweils für 4 Jahre.
Die Mitgliederversammlung wird in der Regel am Tag der Vertreterversammlung abgehalten.