Betreuungsverein
Menschen, die unsere
Unterstützung brauchen
Am 01.01.92 ist das Betreuungsgesetz in Kraft getreten. Damit wurden die früheren Vorschriften über Vormundschaften und Pflegschaften abgelöst. Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu erledigen, soll eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite stehen.
Betreuung ist Personen-, Vermögens- und Gesundheitsfürsorge sowie Mitbestimmung über Aufenthalt der Betreuten. Die betreuten Personen bleiben grundsätzlich geschäftsfähig und ihre Selbstbestimmung bleibt ihnen weit möglichst erhalten.