Aufgabenkreise
Ein Betreuer wird nur in den vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreisen tätig.
Die wesentlichen Aufgabenkreise sind:
- Vermögenssorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Gesundheitsfürsorge
- Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern
- Wohnungsangelegenheiten